Fotobox AGBs

§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind per 01.12.2020 gültig und ersetzten alle früheren Fassungen. Sie regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Logis Digital GmbH für Leistungen von Photobooth.Systems (nachstehend Photobooth.Systems) und sind Bestandteil der zwischen der Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarung.

§ 2 Vertragsabschluss
Verträge zwischen dem Kunden und Photobooth.Systems kommen erst mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung der gewünschten Leistung durch Photobooth.Systems zustande. Sie erfolgt grundsätzlich per E-Mail.

§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung (Offerte) durch Photobooth.Systems und der Vertragsbestätigung. Änderungen der vertraglich ausgemachten Leistungen können grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Sie sind in Schriftform (i.d.R. elektronisch) festzuhalten. Photobooth.Systems ist jedoch berechtigt Änderungen zugunsten des Kundeninteresses (z.B. Upgrades auf ein besseres System) sowie objektiv notwendige Änderungen (z.b. frühere Lieferung) vorzunehmen. Bei ausgehandelten Preisen, die mindestens 30% vom Listenpreis gegen unten abweichen, ist Photobooth.Systems ausserdem berechtigt eine Änderung i.S. eines Downgrades vorzunehmen. Photobooth.Systems verpflichtet sich solche Änderungen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Preise und Mehrwertsteuer
Zusätzlich zu unseren fakturierten Preisen ist die Mehrwertsteuer zu entrichten, die auf der Rechnung separat aufgeführt wird. Bei Anpassungen des Mehrwertsteuersatzes gegen unten wird die Differenz bei Bezahlung ohne Beanstandung der Rechnung vor Bezahlung zum Preisbestandteil. Sämtliche vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünschte und von Photobooth.Systems bestätigte Leistungen sind vom Kunden separat zu bezahlen. Mehraufwendungen, die der Photobooth.Systems durch unrichtige Angaben des Seitens des Kunden, höhere Gewalt, oder nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder Dritter, mit denen keine Vertragsbeziehung seitens Photobooth.Systems besteht, entstehen werden dem Kunden verrechnet.

§ 5 Rechnung und Zahlungskonditionen
Die Rechnung wird elektronisch versandt. Eine Papierrechnung wird nur auf Kundenwunsch und gegen ein Entgelt des Mehraufwandes in der Höhe von CHF 5.00 versandt. Die Zahlung wird 14 Tage vor Eventbeginn fällig und ist zu 100% vor Eventbeginn zu tätigen. Ohne Zahlungseingang vor Eventbeginn ist Photobooth.Systems nicht verpflichtet zu leisten. Die Zahlungsverpflichtung bleibt jedoch bestehen. Anderweitige Zahlungskonditionen werden separat vereinbart. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% ab Auftragserteilung verrechnet.

§ 6 Annullierung und Rücktritt des Kunden
Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen durch den Kunden annulliert, schuldet der Kunde Photobooth.Systems ein pauschales Entgelt gemäss folgenden Ansätzen, unabhängig davon ob das System im gegebenen Zeitrahmen weitervermietet werden konnte oder nicht:

Annullierung vor Fälligkeit der Zahlung (>14 Tage vor Eventbeginn):
Rückersattung an den Kunden zu 100% des Gesamtbetrages

Annullierung > 7 Tage vor Eventbeginn:
Rückersattung an den Kunden zu 100% des Gesamtbetrages als Gutschein

Annullierung < 7 Tage vor Eventbeginn:
Rückersattung an den Kunden zu 50% des Gesamtbetrages als Gutschein

Bereits ausgeführte Arbeiten sowie speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör sind in jedem Fall voll zu bezahlen. Die entstandenen Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind, werden dem Kunden ebenfalls zusätzlich voll verrechnet.
Erstattungen werden grundsätzlich als Gutschein ausgestellt.

§ 7 Weitervermietung
Eine Weitervermietung seitens des Kunden ist ohne Einwilligung durch Photobooth.Systems nicht erlaubt. Sämtliche dadurch entstandenen Gewinne sind vollumfänglich an Photobooth.Systems abzugeben. Ausserdem wird die Konventionalstrafe (§ 17) fällig.

§ 8 Rückgabe der Mietsache und Mietdauer
Die schriftlich vereinbarte Mietdauer ist einzuhalten. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet die zusätzlichen Mietkosten, die Mehrkosten sowie die entstandenen Schäden zu bezahlen. Bei vorzeitiger Retournierung der Mietsachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Die retournierten Mietsachen werden von Photobooth.Systems getestet. Photobooth.Systems behält sich vor, innert drei Tagen nach Retournierung der Mietsachen, bei Zerstörung, Defekt, Beschädigung und/oder Verschmutzung dieser, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

§ 9 Eigentum, Zustand der Mietsache, Art der Nutzung, Übergabe und Einsatzort
Die Mietsachen sind Eigentum von Photobooth.Systems. Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Geräten dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Bei nicht vertragsgemässer Nutzung der Systeme wird der Kunde schadensersatzp ichtig. Zusätzlich ist die Konventionalstrafe geschuldet. Alle Geräte wurden vor der Überlassung von Photobooth.Systems gründlich geprüft und werden in funktionstüchtigem Zustand übergeben, was der Kunde ohne sofortige Widerrede anerkennt. Dazu ist der Kunde verp ichtet, eine Kontaktperson zur Abnahme des Systems mittels Unterschrift anzugeben. Wurde dies nicht getan, oder ist die Kontaktperson nicht vor Ort gilt das System automatisch als abgenommen. Das Mietmaterial ist nicht neu, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen deshalb ausdrücklich vor der Buchung vereinbart werden. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen gegenüber Photobooth.Systems verzichtet. Sollte eine Leistung von Photobooth.Systems in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, oder eine Panne auftreten, so ist er verp ichtet dies umgehend dem Support zu melden. Dies gilt auch bei Schäden durch Stromausfälle. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Der Einsatzort der Mietsache ist Photobooth.Systems anzuzeigen. Freiluftveranstaltungen („Open Air“-Veranstaltungen) müssen Photobooth.Systems bei der Buchung angezeigt werden und die Mietsachen sind durch den Kunden geeignet, insbesondere vor Wettereinflüssen, zu schützen. Der Kunde hat Bedienungsanleitung, Instruktion durch Photobooth.Systems und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Sollte der Kunde einen individuell produzierten Hintergrund bestellt haben, kann er diesen, schriftlich, in einer Frist von 10 Arbeitstagen, nach dem Anlass, von Photobooth.Systems zurückfordern. Sollte dies nicht geschehen, geht der Hintergrundstoff in den Besitz von Photobooth.Systems über.

§ 10 Zerstörung, Beschädigungen, Verunreinigungen, Abnutzung und Reparaturen
Es ist dem Kunden untersagt an den Mietsachen Änderungen und/oder Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen. Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend bei Photobooth.Systems zu melden. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Defekte oder mangelhafte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt bei der Zerstörung der Mietsachen. Verunreinigungen werden bei leichten Verunreinigungen pauschal mit CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Mittlere bis schwere Verunreinigungen werden nach Aufwand, mindestens aber mit CHF 1500.00 verrechnet.

§ 11 Schäden durch Störung oder Ausfall
Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsache entstehen, übernimmt Photobooth.Systems keine Haftung. Bei Pannen oder höherer Gewalt ist Photobooth.Systems bemüht, die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Mietsachen durch funktionsgleiche zu ersetzen. Der Kunde wird jeweils laufend informiert.

§ 12 Höhere Gewalt
Photobooth.Systems haftet, wenn infolge höherer Gewalt dem Kunden gegenüber eingegangenen
Verpflichtungen nicht nachkommen werden kann, in keiner Weise für allfällig, dem Kunden entstehenden Schaden, jedwelcher Art. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Vorkommen, die ausserhalb der Kontrolle von Photobooth.Systems stehen und auf welche sie keinerlei Einfluss hat, wie z. B. kriegerische Ereignisse, Krawalle, Tumulte, behördliche Anordnungen und Massnahmen, Betriebsunterbrechungen, Problemen bei der Lieferung von Energie oder Ausgangsstoffen, Arbeitskonflikte (u.a. Streik), Boykotte, Naturgewalten, Unfälle etc. Für den Fall des Eintritts einer höheren Gewalt verpflichtet sich Photobooth.Systems aufgrund der dann zur Verfügung stehenden Mitteln, den Kunden über die Art des Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch als möglich zu benachrichtigen. Der Mietpreis ist durch den Kunden grundsätzlich trotz Eintritt der höheren Gewalt zu entrichten.

§ 13 Gewährleistung seitens des Kunden
Der Kunde garantiert, dass die für die Durchführung der Veranstaltung von ihm bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und hierfür geeignet sind. Der Kunde gewährt für die problemlose Zufahrt und den problemlosen Zugang zum Eventort. Er ist auch verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschliessen. Photobooth.Systems ist in dieser Hinsicht in keiner Weise haftbar. Der Kunde sorgt ausserdem für die allenfalls notwendigen Zufahrts- und/ oder Parkbewilligungen. Der Kunde muss, bei gebuchtem Transport/Aufbau eine verantwortliche Person angeben, welche die Installation persönlich mit Visum entgegennimmt. Andernfalls werden keine Beanstandungen jedwelcher Art entgegengenommen. Photobooth.Systems ist ausdrücklich berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet, einzelne Teilnehmer von der Nutzung des Systems auszuschliessen, wenn durch deren Verhalten die allgemeine Sicherheit und Ordnung nicht mehr gewährleistet sind und dies im Interesse des Kunden liegt. Für diesen Fall stehen dem Kunden keine irgendwie gearteten Schadenersatzforderungen gegenüber Photobooth.Systems zu. Wenn aus Gründen die Photobooth.Systems nicht zu verantworten hat und zu denen Photobooth.Systems keinerlei Anlass gegeben hat, die zugesicherten Leistungen nicht oder nur zum Teil erbracht werden können, so hat der Kunde gegenüber Photobooth.Systems keinerlei Ansprüche.

§ 14 Haftung
Jegliche Haftung seitens Photobooth.Systems wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Grundsätzlich wird festgehalten, dass der Kunde die Leistungen von Photobooth.Systems auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Im Falle eines Leistungsangebot von Photobooth.Systems mit erhöhtem Risiko, besteht die Berechtigung seitens Photobooth.Systems, einen gesonderten Haftungsausschluss zu verlangen. Deckt die Haftpflichtversicherung von Photobooth.Systems die höheren Risiken nicht und ist aus diesem Grunde eine erweiterte Versicherung abzuschliessen, wird die dadurch erhöhte Prämie vom Kunden getragen. Soweit Photobooth.Systems im Auftrag eines Kunden Leistungen gegenüber Dritten zu erbringen hat, wird ebenfalls jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Sollte Photobooth.Systems dennoch durch Dritte in Anspruch genommen werden, verspricht ihr der Kunde völlige Schadloshaltung. Photobooth.Systems übernimmt im Rahmen der von ihr durchgeführten Veranstaltung keine Haftung für die seitens des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Für von der Mietsache oder von nach dem Kauf überlassenem System verursachte Personen- oder Sachschäden übernimmt Photobooth.Systems keine Haftung.

§ 15 Verpflegung bei Fullservice und Spesen
Catering und Getränke sind für das gegebenenfalls gestellte Personal (wie Hostessen oder technische Betreuung vor Ort), bei einer Arbeitszeit vom mehr als 3 Stunden, vom Kunden in angemessener Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Andernfalls werden Spesen in der Höhe von CHF 40.00 pro Person und Mahlzeit verrechnet.

§ 16 Datenschutz & Verwendung der Fotos
Photobooth.Systems übernimmt keinerlei Haftung für datenschutzrechtliche Verstösse, die durch die Kunden mit den Mietsachen begangen werden. Es ist Sache des Kunden abzuklären, wie die Rechtslage am Veranstaltungsort ist,und ob die zu erhebenden Daten erhoben und/ oder bearbeitet werden dürfen. Ebenfalls kann keine Haftung für einen Hacking-Angriff auf unsere Server übernommen werden. Ausserdem ist Photobooth.Systems berechtigt auf Anfrage Teilnehmern von Veranstaltungen den Kontakt (Mailadresse) des Kunden zwecks Freigabe der Login-Daten weiterzugeben.

§ 17 Konventionalstrafe
Bei vertragswidriger Nutzung, beispielsweise durch das entfernen der Logos von Photobooth.Systems oder Fotobox-Pro wird der ausgehandelte Mietpreis zweifach fällig. Sollte dieser in einem Tauschgeschäft oder einem Sponsoringvertrag bestehen, so wird der effektive (Listen-)Mietpreis zusätzlich fällig.

§ 18 Änderungen
Photobooth.Systems behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in schriftlicher oder elektronischer Form mitgeteilt.

§ 19 Sprache
Im Falle von Widersprüchen oder Rechtsverfahren gelten ausschliesslich die deutschsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allfällige Übersetzungen sind unerheblich.

§ 20 Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Photobooth.Systems ist Sissach.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

§ 21 Ausschluss bei Systemkauf
Die Abschnitte §7, §8, §9, §10, §11, §17 werden für an den Kunden verkaufte Systeme von den Bedingungen ausgeschlossen. Als Systemkauf gilt dabei nur eine vollständig bezahlte Rechnung, ab Datum der Zahlungsbestätigung durch Photobooth.Systems, bis dahin bleiben genannte Abschnitte gültig.

§ 22 Service- & Wartungsverträge
Der laufende Servicevertrag verlängert sich nach Ablauf jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung des Servicevertrages muss schriftlich 4 Wochen vor Vertragsverlängerung, frühestens jedoch 11 Monate nach Auslieferungszeitpunkt des Systems, erfolgen. Bei einer Kündigung des Service- oder Wartungsvertrages wird die dazugehörige mobile Datenkarte durch einen unserer technischen Mitarbeiter vor Ort ausgebaut.